Fruchtfolge und GAP 2026:
Mais im regulatorischen Wandel
Der Maisanbau in Europa steht vor einem tiefgreifenden regulatorischen Wandel. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union verschärft die Anforderungen an den Fruchtwechsel und den Umweltschutz. Für Landwirte bedeutet dies, dass bewährte Anbausysteme überdacht und an die neuen Konditionalitäten (GLÖZ-Standards) angepasst werden müssen. Wer jetzt nicht vorausschauend plant, riskiert empfindliche Kürzungen bei den Flächenprämien.
Das Ende der Mais-Mischkulturen (GLÖZ 7)
Der Standard GLÖZ 7 (Erhaltung des Bodenpotenzials) schreibt einen jährlichen Fruchtwechsel auf Ackerflächen vor. Um diese Vorgabe zu erfüllen und dennoch einen hohen Maisanteil in der Fruchtfolge zu halten, nutzten viele Landwirte in den vergangenen Jahren sogenannte Mais-Mischkulturen (z. B. Mais-Stangenbohne oder Mais-Hirse). Diese galten juristisch als eigene Kulturart und unterbrachen somit formal den Maisanbau.
Diese Praxis endet definitiv. Ab dem Antragsjahr 2026 zählen alle Mais-Mischkulturen zur Hauptkultur Mais.
Das bedeutet: Wenn auf einem Schlag in den Jahren 2024 und 2025 Mais (oder eine Mais-Mischkultur) stand, darf dort 2026 zwingend kein Mais mehr angebaut werden. Eine Selbstfolge von Mais über drei Jahre ist damit ausgeschlossen.
Zusätzlich greift die Vorgabe der Anbaudiversifizierung: Auf Betriebsebene darf die Hauptkultur maximal 75 Prozent der gesamten Ackerfläche einnehmen.